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Photovoltaik Förderung NRW 2025: Alle aktuellen Zuschüsse im Überblick

Photovoltaik Förderung NRW 2025: Alle aktuellen Zuschüsse im Überblick - dezentralo

Nordrhein-Westfalen bietet attraktive Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen, bekannt als Förderung in NRW. Diese sind unter dem vom Land aufgestellten Förderprogramm namens progres.nrw erhältlich.
Welche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen in NRW im Jahr 2025 zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier im Detail.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen des progres.nrw-Programms attraktive Photovoltaik Förderprogramme.

  • Neben dem Landesprogramm gibt es in vielen Städten und Gemeinden kommunale Förderprogramme wie in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Solingen.

  • Förderungen betreffen sowohl Photovoltaikanlagen (Dach- und Fassadeninstallationen) als auch Batteriespeicher und Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke).

  • Ein Überblick über die Photovoltaik-Förderungen in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es verschiedene Fördertöpfe wie Kredite und Zuschüsse gibt. Die Bedingungen und Voraussetzungen für die Antragsstellung sowie die regionalen Unterschiede zwischen den kommunalen Förderprogrammen werden erläutert. Zudem wird auf die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom hingewiesen.

  • Einige Programme bieten zusätzliche Boni für Dachbegrünung, Mieterstrommodelle oder innovative Sondermaßnahmen.

  • Viele Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft. Eine Fortsetzung ist in einigen Städten für 2025 abhängig von der Haushaltsgenehmigung.

  • Zusätzlich stehen die Mehrwertsteuerbefreiung, die Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.

PV Anbieter mit Förderberatung in NRW

Welche Förderungen gibt es in NRW?

In Nordrhein-Westfalen können Sie von mehreren PV-Förderungen profitieren, die im Rahmen des progres.nrw-Programms unter dem Förderbereich „Stromerzeugung / Wärmeerzeugung“ angeboten werden. Diese Förderungen sind Teil verschiedener Förderprogramms, die finanzielle Unterstützungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in verschiedenen Städten bieten.
Diese Programme sind jedoch an spezifische Voraussetzungen gebunden oder teilweise nicht mehr verfügbar. Die Förderanträge werden über die Bezirksregierung Arnsberg abgewickelt.

Die wichtigsten Programme im Bereich Photovoltaik sind:

  • Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern: Dieses Programm war für die Modernisierung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern gedacht. Er sollte den Einsatz von PV-Anlagen erleichtern. Die Förderung für diesen Bereich ist aktuell nicht verfügbar, daher können keine Anträge gestellt werden.

  • Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau: Dieses Programm fördert Beratungsangebote, die Hauseigentümer bei der Planung und Umsetzung von PV-Anlagen unterstützen. Sie erhalten Zuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Experten, damit Sie sich über technische und wirtschaftliche Aspekte beraten lassen können. Die Förderung ist jedoch ausschließlich auf Planungs- und Beratungsleistungen für den Ausbau von Freiflächenanlagen beschränkt.

  • Förderung von PV-Carports mit Photovoltaik-Dach: Für den Bau von Carports mit Photovoltaik-Dach bietet NRW attraktive Zuschüsse. Voraussetzung war, dass die Anlagen nicht bereits über das EEG gefördert wurden. Auch hier gilt: Aktuell ist keine Antragstellung mehr möglich, da die verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

  • Förderung von Fassaden-Photovoltaik: NRW unterstützt innovative Anwendungen von Photovoltaik, wie zum Beispiel Fassaden-Photovoltaik. Voraussetzung ist, dass die Fassadenanlagen spezielle Anforderungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Bauweise erfüllen. Diese Förderung wird derzeit nicht weitergeführt, sodass die Antragstellung nicht möglich ist.

  • Förderung von PV-Anlagen ohne EEG-Förderung: Dieses Programm richtet sich an Betreiber von PV-Anlagen, die keine Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Diese Förderung ist jedoch an spezifische technische Voraussetzungen gebunden, die im Detail geprüft werden sollten. Anträge können nur für die Förderung von Freiflächen-Anlagen, einschließlich Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen, eingereicht werden.

Welche anderen Förderungen gibt es in NRW?

Zusätzlich zum progres.nrw-Programm stehen in Nordrhein-Westfalen auch bundesweite Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen zur Verfügung, wobei die PV Förderung eine zentrale Rolle spielt:

  • Einspeisevergütung: Diese Vergütung für eingespeisten Strom wird gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Sie richtet sich nach der eingespeisten Strommenge und bleibt für 20 Jahre konstant. Je nach Größe der Anlage fällt die Vergütung unterschiedlich hoch aus.

  • KfW-Kredit 270: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Diese Förderung kann für die Anschaffung, Installation oder Erweiterung von PV-Anlagen genutzt werden. Sie lässt sich zudem mit weiteren Fördermitteln kombinieren.

  • Nullsteuersatz für PV-Anlagen: Seit Anfang 2023 entfällt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nennleistung die Mehrwertsteuer. Beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeichern zahlen Sie somit keine Mehrwertsteuer. Diese Regelung senkt die Gesamtkosten erheblich und macht die Investition besonders attraktiv.

Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen kommunale Förderprogramme, die regional variieren und in vielen Städten und Gemeinden zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten.

Aachen

In 2024 bot die StädteRegion Aachen eine Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Über eine mögliche Fortsetzung im Jahr 2025 wird derzeit noch diskutiert. Die bisherige Förderrichtlinie unterstützte den Ausbau von PV-Anlagen und Batteriespeichern zur Förderung des Klimaschutzes.

Dabei wurde Folgendes gefördert:

Fördergegenstand

Bedingungen

Förderhöhe

Photovoltaikanlagen

Erstmalige fachgerechte Installation ab 4 kWp

100 € pro kWp, max. 1.000 €

Batteriespeichersysteme

Stationäre Speicher ab 4 kWh in Verbindung mit PV

Pauschal 1.000 €

Energieberatung

Beratungskosten durch die Verbraucherzentrale NRW

100 % der Kosten

Antragsberechtigt für die Förderung waren Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden, Vereine mit Vereinsgebäuden sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung musste online oder schriftlich bei der StädteRegion Aachen beantragt werden.

Bielefeld

Im Rahmen des Programms Klimaschutz – Solarförderung unterstützte die Stadt Bielefeld die Installation von Photovoltaikanlagen, um die Nutzung von Solarenergie zu fördern. Das Programm richtete sich an Eigentümer von Immobilien im Stadtgebiet Bielefeld. Aufgrund der enormen Nachfrage ist das Förderbudget inzwischen ausgeschöpft. Weitere Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen. Ob und wann das Programm wieder aufgelegt wird, ist derzeit unklar.

Die Zuschusshöhe betrug 100 Euro pro kWp installierter Nennleistung und war auf maximal 5.000 Euro pro Antrag begrenzt. Förderfähig waren ausschließlich Neuanlagen, die im Stadtgebiet Bielefeld installiert wurden. Die Kombination mit weiteren Fördermitteln war grundsätzlich zulässig. Pro Antragsteller und Liegenschaft konnte maximal eine Anlage gefördert werden.

Bonn

Das Förderprogramm Solares Bonn unterstützt Haus- und Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter in Bonn beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Im Rahmen von Photovoltaik NRW gibt es attraktive finanzielle Unterstützung und zusätzliche Boni für Mieterstrommodelle sowie kombinierte Anlagen.

Die Konditionen der Solar-Förderung sind wie folgt:

Fördermodul

Förderinhalt

Förderhöhe

M1

„Macht die Dächer voll“-Förderung: Photovoltaik auf Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten (Bestand), wenn die Dachvollbelegung bestätigt wird.

100 €/kWp

M2

Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden ab 4 Wohneinheiten (Bestand).

300 €/kWp

M3

Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau (Bestand).

300 €/kWp, Bonus 200 € für jedes verbleibende Zweckbindungsjahr

M4

Photovoltaik an Fassaden (Bestand).

300 €/kWp

M5

Denkmalgerechte Photovoltaik.

200 €/kWp

M6

Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden (z. B. Bürogebäude, Gewerbehallen).

200 €/kWp

M7

Dach-Gutachten „PV-ready“ für Dächer, deren Bau bis 31.12.2012 abgeschlossen wurde.

80 % bis max. 1.000 €

M8

Photovoltaik auf Parkplätzen und anderen Freiflächen (Solarüberdachungen, Solarzäune, Solarbäume).

200 €/kWp

M9

Bonus für EEG-Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

+10 €/kWp und pro Wohneinheit

M10

Bonus für kombinierte Nutzung von Photovoltaik und extensiver Dachbegrünung.

+100 €/kWp

M11

Kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen.

300 €/kWp

M12

Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung (Dach/Fassade im Bestand).

150 €/m² Absorberfläche

M13

Stecker-Photovoltaik-Geräte (Balkonkraftwerke) bis 0,8 kWp AC-Nennleistung.

Soziale Staffelung: - Eigentümer: 300 €/kW, max. 30 % des Preises. - Mieter: 600 €/kW, max. 60 % des Preises. - Bonn-Ausweis: 800 €/kW, max. 90 % des Preises.

Wenn Sie Interesse haben sollten, nutzen Sie die kostenfreie Beratung der Bonner Energie Agentur. So können Sie sich umfassend informieren und gezielt Angebote von Installateuren einholen.

Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf bietet im Rahmen des Programms “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ attraktive Förderungen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastrukturen. Das Programm richtet sich an private Haushalte, Gewerbetreibende sowie Eigentümergemeinschaften in Düsseldorf.

Hier die Fördermöglichkeiten im Überblick:

Technik

Förderhöhe

Anmerkungen

Photovoltaikanlagen

Ab 1 kWp: 1.000 € Grundförderung zzgl. 200 €/kWp, max. 10.000 €

Für Bestands- und Neubauten

Steckersolar – Balkonmodule mit Speicher

50 %, max. 600 €

Für Bestands- und Neubauten

Batteriespeicher

250 € pro kWh Speicherkapazität, max. 10.000 €

Für Bestands- und Neubauten, keine Balkonmodule

Intelligente Messtechnik – Mieterstrom

40 %, max. 4.000 €

Nur für Zwei- und Mehrfamilienhäuser

Innovationsbonus PV + Wärmepumpe

1.000 €

Nur für Bestandsgebäude

Wandladestation (Elektromobilität)

50 % Zuschuss, max. 2.000 €/Ladepunkt

Für Bestands- und Neubauten

PVT-Kollektoren

Als innovative Sondermaßnahme

Einzelfallentscheidung

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es Bonuszuschüsse:

  • 25 % für Denkmal-Photovoltaik und

  • 20 % für Fassaden-Photovoltaik und Cradle-to-Cradle-Module.

Für Wallboxen muss die Nutzung eines Elektrofahrzeugs nachgewiesen werden.

Die Förder- und Auszahlungsanträge finden Sie auf der Website.

Essen

Die Stadt Essen fördert mit ihrer Solarförderung die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung. Die Förderung richtet sich an private Haushalte, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Betriebe, die Solaranlagen auf Liegenschaften im Essener Stadtgebiet umsetzen möchten. Ziel ist es, die Nutzung von Sonnenenergie zu stärken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick der Förderkonditionen:

Fördergegenstand

Förderhöhe

Photovoltaikanlagen

1 bis 2 kWp: 500 Euro

über 2 bis 5 kWp: 750 Euro

über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro

über 10 kWp bis 40 kWp: 100 Euro je angefangener kWp

über 40 kWp: 4.000 Euro

Stecker-Solargeräte (ab 0,3 kWp)

200 Euro bei Wechselrichter-Begrenzung auf max. 800 VA

Solarthermische Anlagen

Für Warmwasserbereitung und Heizung: 1.000 Euro pauschal

Gründach oder Fassadenbonus

Zusätzlich 100 Euro pro kWp für PV-Anlagen auf Gründächern oder an Fassaden.

Mieterstromkonzepte Neubau

100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit bei Anlagen ab 3 Wohneinheiten.

Mieterstromkonzepte Bestand

400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit bei Anlagen ab 3 Wohneinheiten.

Bonus für kleine Mehrfamilienhäuser

100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit bei drei bis neun Wohneinheiten.

Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Es wird erwartet, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 erneut Fördergelder zur Verfügung stehen. Die Stadt Essen wird hierzu rechtzeitig über die Medien und die offizielle Website www.essen.de informieren.

Köln

Die Stadt Köln engagiert sich aktiv bei der Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Wohngebäuden. Mit finanziellen Zuschüssen unterstützt das Programm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen Bürger bei der nachhaltigen und energieeffizienten Gestaltung Ihrer Immobilie. Gefördert werden Eigentümer von Wohngebäuden, Mieterinnen oder Pächterinnen bei Wohngebäuden und Energiedienstleister (Contractoren).

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

  • Bestellungen oder Beauftragungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Alternativ kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und nach Genehmigung gestartet werden.

  • Das Wohngebäude muss sich im Kölner Stadtgebiet befinden und bereits bestehen.

  • Antragsteller*innen dürfen nicht die Stadt Köln oder deren Eigenbetriebe sein.

  • Unternehmen müssen die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 für De-minimis-Beihilfen erfüllen.

Die Förderkonditionen sind:

Fördergegenstand

Förderhöhe

Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen

300 Euro pro kWp (bis 10 kWp) 

250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis max. 50 kWp)

Mieterstrom-Lösungen (Bestandsgebäude)

Bis zu 6.000 Euro, max. 50 % der förderfähigen Kosten

Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage

50 Euro pro kWp

Batteriespeicher für netzgekoppelte PV-Anlagen

250 Euro pro kWh, max. die doppelte Leistung der PV-Anlage

Steckersolargeräte

Bis zu 300 Euro pro Wohn-/Gewerbeeinheit 

Bis zu 600 Euro für Köln-Pass-Inhaber*innen

Innovative Sondermaßnahmen

Nach Einzelentscheidung

Die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der Kosten je Vorhaben. Zusätzlich ist der Zuschuss auf 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr begrenzt.

Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Eine Fortsetzung der Förderung im Jahr 2025 ist vorgesehen - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025/2026.

Solingen

Die Stadt Solingen unterstützt mit ihrem Förderprogramm Stecker-Photovoltaik den Ausbau von steckerfertigen Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, und bietet damit einen Überblick über die Photovoltaik-Förderungen in der Region. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft. Ob und wann das Programm wieder aufgenommen wird, ist aktuell unklar.

Fördermittel konnten die Eigentümer von Wohngebäuden und Mieter oder Pächter mit Zustimmung der Eigentümer beantragen. Gefördert wurden der Kauf und die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 800 Watt. Diese Anlagen ermöglichen es, Solarstrom direkt in das eigene Hausnetz einzuspeisen und so Energiekosten zu senken. Man erhielt 50 Prozent der Anschaffungskosten, bis maximal 400 Euro.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Neben den landesspezifischen Förderprogrammen in NRW gibt es auch mehrere bundesweite Förderprogramme, die für Photovoltaikanlagen verfügbar sind. Diese Programme bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung und tragen dazu bei, die Energiewende auf nationaler Ebene voranzutreiben. Durch die Kombination von Landes- und Bundesförderungen können Investoren von umfassenden finanziellen Anreizen profitieren, die die Installation von Photovoltaikanlagen noch attraktiver machen.

KfW-Förderungsprogramm 270

Das KfW-Förderungsprogramm 270 ist ein zinsgünstiges Darlehen, das zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen genutzt werden kann. Dieses Programm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und bietet die Möglichkeit, bis zu 100% der Investitionskosten zu finanzieren. Die Förderung kann zudem mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, was die finanzielle Belastung weiter reduziert und die Investition in Photovoltaikanlagen besonders attraktiv macht.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung, die Betreibern von Photovoltaikanlagen gewährt wird, wenn sie ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütungssätze variieren je nach Größe der Anlage und dem Installationsort, bleiben jedoch für einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. Diese Vergütung ist eine wichtige Förderung für die Photovoltaik-Branche und trägt maßgeblich dazu bei, die Energiewende voranzutreiben, indem sie die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen erhöht und somit deren Verbreitung fördert.

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