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Photovoltaik Förderung RLP 2025: So holen Sie sich Unterstützung für eine PV Anlage

Photovoltaik Förderung RLP 2025: So holen Sie sich Unterstützung für eine PV Anlage - dezentralo

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz (RLP) wird durch spezielle Förderkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt. Die Programme senken die finanziellen Hürden für Modernisierungen, Neubauten und Ersatzneubauten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die verfügbaren Förderprogramme in Rheinland-Pfalz 2025.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Das ISB-Programm-Nr. 501/502/503 zielt auf Neubauten und Ersatzneubauten ab und fördert nur PV-Anlagen ohne Netzeinspeisung.
  • Das ISB-Programm-Nr. 505 richtet sich an die Modernisierung von Einfamilienhäusern und unterstützt mit Krediten von bis zu 100.000 €.
  • Kommunale Förderungen sind in Mainz und Koblenz erhältlich.
  • Diese Programme sind mit bundesweiten Fördermaßnahmen kombinierbar, z. B. die Einspeisevergütung.

PV Anbieter mit Förderberatung in RLP

Welche Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz fördert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Ausbau erneuerbarer Energien durch zinsgünstige Darlehen. Diese sind sowohl für bestehende Wohngebäude als auch für Neubauten geeignet und bieten flexible Laufzeiten sowie Tilgungszuschüsse.

Das ISB-Programm-Nr. 501/502/503 richtet sich speziell an Neubauten, Ersatzneubauten und Wohngebäude mit zusätzlichen energetischen Maßnahmen

Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung können gefördert werden, wenn der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird. Das heißt, eine Einspeisung ins öffentliche Netz darf nicht erfolgen. Alternativ ist eine Förderung möglich, wenn der Strom bei einem StromCloud-Anbieter zwischengespeichert und bei Bedarf abgerufen wird, ohne dass dafür eine Einspeisevergütung gezahlt wird. 

Zusätzliche Mittel können beantragt werden, wenn die Einkommensgrenze knapp überschritten wird oder Haushalte mit Kindern und pflegebedürftigen Personen gefördert werden sollen.

Das ISB-Programm-Nr. 505 richtet sich an private Haushalte, die ihre bestehenden Gebäude mit einer Photovoltaikanlage und gegebenenfalls einem Batteriespeicher ausstatten möchten. Neben der Installation sind auch die Planung und weitere technische Maßnahmen förderfähig.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderkonditionen der ISB-Programme:

Kriterium

ISB-Programm-Nr. 501/502/503

ISB-Programm-Nr. 505

Zielgruppe

Neubauten, Ersatzneubauten, Gebäude mit energetischen Maßnahmen

Bestehende Wohngebäude

Förderfähige Kosten

Bau oder Erweiterung, Batteriespeicher und PV-Anlagen

Planung, Installation PV-Anlage und Batteriespeicher

Maximale Darlehenshöhe

Bis zu 190.000 €, abhängig von Standort und Haushaltsgröße

Bis zu 100.000 €, + 5.000 € pro zusätzlicher Person

Zinssatz

2,70 % – 2,90 %, abhängig von der Zinsbindung

2,70 % – 2,80 %, abhängig von der Zinsbindung

Tilgungszuschuss

Bis zu 10 %, abhängig von Einkommen und Effizienz des Gebäudes

Bis zu 15 %, abhängig von Einkommensgrenzen

Laufzeit

10, 15 oder 20 Jahre, flexibel

10, 15 oder 20 Jahre, flexibel

Wie beantrage ich die Förderung?

Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz stellen. Dies erfolgt über das Online-Portal der ISB. Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden, da bereits die Beauftragung eines Unternehmens als Projektbeginn gilt.

Folgen Sie diesen Schritten bei der Antragstellung:

  1. Registrieren Sie sich im ISB-Portal und erstellen Sie ein Benutzerkonto.
  2. Füllen Sie das Online-Antragsformular mit Angaben zu Ihrem Projekt aus.
  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) hoch.
  4. Warten Sie auf die Eingangsbestätigung und Freigabe durch die ISB.
  5. Nach der Freigabe können Sie das Projekt starten.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Unterlagen variieren je nach Programm und Art des Vorhabens. Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt:

  • Allgemeine Nachweise:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
    • Nachweise zur Einkommensgrenze und Haushaltsgröße.
    • Angebote und Kostenvoranschläge für die geplante Installation.
    • Technische Unterlagen und Skizzen des Projekts.
  • Spezifische Nachweise für Neubauten:
    • Baupläne und Genehmigungen.
    • Nachweise über bauliche Anforderungen (z. B. Denkmalschutz).

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Nach Abschluss des Projekts und der Einreichung der Verwendungsnachweise prüft die ISB die Unterlagen. Dazu gehören Rechnungen, Abnahmeprotokolle und gegebenenfalls Fotos der installierten Anlage. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die bewilligte Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen.

Kann ich die Förderkredite der ISB mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Förderkredite der ISB können mit anderen bundesweiten Förderprogrammen kombiniert werden. Allerdings müssen Sie alle beantragten Förderungen transparent im ISB-Antrag angeben, damit Überschneidungen vermieden werden.

Welche anderen PV-Förderungen gibt es in Rheinland-Pfalz?

Neben den ISB-Förderkrediten profitieren Sie in Rheinland-Pfalz auch von bundesweiten Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen:

  • Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt und richtet sich nach der Menge des ins Netz eingespeisten Stroms. Die Vergütungshöhe variiert je nach Anlagengröße und wird für 20 Jahre garantiert. 
  • KfW-Förderkredit 270: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung, Installation und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Der Kredit ist mit anderen Förderungen kombinierbar.
  • Nullsteuersatz für PV-Anlagen: Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz für die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Das bedeutet, dass beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern keine Mehrwertsteuer anfällt. Dies senkt die Anschaffungskosten erheblich und erleichtert die Investition.

Darüber hinaus sind in Rheinland-Pfalz kommunale Förderprogramme in den folgenden Regionen erhältlich. 

Mainz

Die Stadt Mainz hat über die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz ein Förderprogramm zur Unterstützung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen ins Leben gerufen. Dieses Programm wurde im April 2023 gestartet und richtete sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie andere Organisationen und Körperschaften. Gefördert wurden sowohl Aufdach-Photovoltaikanlagen als auch Balkonkraftwerke.

Ende September 2023 waren bereits 1.119 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von über einer Million Euro bewilligt, weitere 120 Anträge befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Der Fördertopf, der ein Gesamtvolumen von etwa 1,25 Millionen Euro umfasste, ist damit ausgeschöpft. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen

Ob das Förderprogramm in Zukunft fortgeführt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Für Aufdachanlagen konnte ein Zuschuss von 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp) beantragt werden, wobei die maximale Fördersumme bei 6.000 Euro pro Anlage lag. Balkonkraftwerke wurden mit 50 % der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens mit 400 Euro pro Anlage. Die Förderung war dabei ausschließlich für Neuanlagen vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2023 errichtet wurden.

Koblenz

Die Stadt Koblenz fördert mit dem 500-Dächer-Programm private Haushalte bei der Reduzierung von CO₂-Emissionen und der Anpassung an den Klimawandel. Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen, darunter die Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Dachbegrünungen.

Hier ein Überblick des Gegenstands, der Art und Höhe der Zuwendung:

Maßnahme

Förderbetrag

A Beratung

A1 Energiecheck der Verbraucherzentrale

30 Euro

A2 Thermografieaufnahmen (Wärmebilder) zur Aufdeckung energetischer Schwachstellen an Wohngebäuden

30 Euro

A3 Energieberatungsbericht (Vor-Ort-Energieberatung) der BAfA

50 % des verbleibenden Eigenanteils, max. 120 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser bzw. max. 170 Euro für Mehrfamilienhäuser

B Dämmung der obersten Geschossdecke nach der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

B1 Dämmung des Daches nach der BEG-Richtlinie

bis zu 5 % der nach der BEG-Richtlinie zuschussfähigen Kosten der Dämmmaßnahme, max. 1.850 Euro

B2 Dämmung des Dachbodens nach der BEG-Richtlinie

bis zu 10 % der nach der BEG-Richtlinie zuschussfähigen Kosten, max. 850 Euro bei 1–2 Familienhäusern; bis zu 7 % der nach der BEG-Richtlinie zuschussfähigen Kosten, max. 1.200 Euro bei Mehrfamilienhäusern

C Regenerative Energien

C1 Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung (auch Stecker-Solargeräte)

150 Euro pro kWp, max. 1.500 Euro; bei Stecker-Solargeräten bis zu 20 % der Kosten, maximal 70 Euro pro Modul (max. 2 Module)

In Kombination mit extensiver Dachbegrünung nach D1 erfolgt eine Zahlung von 250 Euro pauschal

C2 Batteriespeicher zur Ergänzung bestehender und neuer Photovoltaikanlagen

100 Euro pro kWh Speicherkapazität, max. 1.000 Euro

C3 Solarkollektoranlage zur Warmwasseraufbereitung

100 Euro pro m² bei Flachkollektoren, max. 900 Euro; 150 Euro pro m² bei Röhrenkollektoren, max. 900 Euro

D Begrünungsmaßnahmen

D1 Dachbegrünung: Intensiv und extensiv

30 Euro pro m², max. 1.500 Euro; 15 Euro pro m², max. 750 Euro; Zulage für Dachbegrünungsmaßnahmen im intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich: zzgl. 20 Euro pro m², max. 1.000 Euro

D2 Statiknachweis für Maßnahmen nach D1

bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten, max. 500 Euro

D3 Anpassung der Gebäudestatik

bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten, max. 500 Euro

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Koblenz, die Eigentümer, Mieter, Eigentümergemeinschaften oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden im Stadtgebiet Koblenz sind. Maßnahmen können auch an Nebengebäuden wie Garagen durchgeführt werden.
Dabei müssen die Maßnahmen durch qualifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden.

Den Antrag wie folgt stellen:

  1. Antragsstellung: Die Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Koblenz zu stellen. Das Antragsformular kann per E-Mail unter klimaschutz@stadt.koblenz.de angefordert oder auf der Website der Stadt Koblenz heruntergeladen werden.
  2. Bewilligung abwarten: Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderbewilligung begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme gilt die Auftragserteilung an die Baufirma.
  3. Durchführung der Maßnahme: Nach Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten (bei Dämmmaßnahmen 24 Monate) ausgeführt werden.
  4. Auszahlungsantrag stellen: Nach Umsetzung der Maßnahme ist der Zuschuss mittels Auszahlungsantrag zu beantragen. Dem Antrag sind erforderliche Unterlagen beizufügen, die im Auszahlungsantrag aufgeführt sind. Der Auszahlungsantrag kann postalisch oder als PDF-Dokument per E-Mail an klimaschutz@stadt.koblenz.de eingereicht werden.

Die Bearbeitungszeit bei vollständig eingereichten Unterlagen beträgt bis zu 12 Wochen

Pirmasens

Die Stadtwerke Pirmasens fördern seit 2023 die Installation von steckerfertigen Balkonkraftwerken im Stadtgebiet. Gefördert werden steckerfertige Mini-Solaranlagen bis maximal 600 Watt. Die Fördersätze betragen 75 Euro für Anlagen bis 325 Watt und 150 Euro für Anlagen bis 600 Watt.
Die Förderung ist auf die fachgerechte Installation durch einen zugelassenen Elektroinstallateur ausgerichtet. Sie soll die ordnungsgemäße Installation und Anmeldung der Balkonkraftwerke sicherstellen.

Der Förderzeitraum war auf die Jahre 2023 und 2024 begrenzt. Ob das Programm im Jahr 2025 fortgeführt oder neu aufgelegt wird, ist derzeit nicht bekannt.

Ingelheim am Rhein

Das Photovoltaik-Förderprogramm der Stadt Ingelheim unterstützte die Neuinstallation und Umrüstung von Photovoltaikanlagen, Solar-Batteriespeichern sowie Stecker-Solargeräten. Das Förderprogramm wurde am 28. März 2024 eingestellt, sodass keine Anträge mehr gestellt werden können. Ob das Programm in 2025 wieder aufgenommen wird, ist derzeit unklar.

Mayen-Koblenz

Der Landkreis Mayen-Koblenz förderte bis in den Herbst 2024 mit seinem Solarspeicher-Förderprogramm die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern, die mit bestehenden oder neuen Photovoltaikanlagen betrieben werden. Antragsberechtigt waren Privathaushalte, Kitas, Schulen, Vereine, Unternehmen und karitative Einrichtungen.
Gefördert wurden marktübliche Batteriespeicher mit 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) installierter Speicherkapazität. Die förderfähige Speicherkapazität liegt zwischen 1 und maximal 10 kWh, sodass pro Antrag eine maximale Fördersumme von 1.500 Euro erreicht werden kann.

Das Antragsfenster war vom 3. April bis zum 30. September 2024 geöffnet. Das Budget betrug 100.000 Euro. Die Förderzusagen gelten bis zum 28. Februar 2025. Ob das Programm im Jahr 2025 fortgeführt wird, ist derzeit noch unklar. 

Förderungen für Wallbox in RLP:

Besitzen Sie ein E-Auto, lohnt sich die Kombination einer PV-Anlage mit einer Wallbox besonders. Sie können Ihr Elektroauto direkt mit selbst erzeugtem Solarstrom laden, wodurch Sie Energiekosten sparen und unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz werden.

Ein Batteriespeicher erhöht den Nutzen zusätzlich, indem er überschüssigen Strom für späteres Laden bereitstellt. So nutzen Sie Solarstrom effizient und nachhaltig.

In Rheinland-Pfalz stehen Ihnen zusätzlich zu den Solarförderungen noch folgende Förderungen für Wallboxen zur Verfügung:

  • Die Mainzer Stadtwerke bieten Stromkunden attraktive Zuschüsse für den Einstieg in die Elektromobilität. Für die Installation einer privaten E-Wandladestation (Wallbox) erhalten Sie einen Zuschuss von 400 Euro. Voraussetzung ist ein bestehender Ökostromliefervertrag mit den Mainzer Stadtwerken. 
  • In Landau in der Pfalz fördert die Stadt die Neuanschaffung und Montage von Wandladestationen und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Mieter und Eigentümer mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet können einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro erhalten. Den Antrag stellen Sie nach dem Kauf über ein Online-Formular.
  • Die Süwag unterstützt Privatkunden bei der Anschaffung von Details zu den Förderkonditionen und Voraussetzungen sind auf der Website der Süwag verfügbar. Der Anbieter fördert Elektromobilität und unterstützt ihre Kunden mit dauerhaft reduzierten Preisen für Wallbox-Modelle.

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Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen je nach Anbieter variieren und oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Am besten fragen Sie den regionalen Solarteur über aktuelle Förderprogramme.

Dieser kann oft zusätzliche Hinweise zu möglichen Förderungen in Ihrer Region geben.

Mit unseren praktischen Filtern finden Sie Solarhandwerker, die Ihre Wünsche umsetzen – ob Batteriespeicher, die Kombination mit einer Wärmepumpe oder die Installation einer Wallbox.

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