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Photovoltaik Förderung Berlin: was wird gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse?

Photovoltaik Förderung Berlin: was wird gefördert und wie hoch sind die Zuschüsse? - dezentralo

In Berlin können sie auch im Jahr 2025 von einer Photovoltaik-Förderung profitieren. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien mit entsprechenden Maßnahmen vorantreiben.
Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, damit sich Ihre Solaranlage früher rentiert.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Das SolarPLUS-Programm fördert Photovoltaik-Projekte in Berlin.
  • Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Unternehmen und 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 % der förderfähigen Kosten.
  • Förderanträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise.

PV-Anbieter mit Förderberatung in Berlin

Welche Förderungen gibt es in Berlin?

In Berlin steht Ihnen das SolarPLUS-Programm zur Verfügung. Es fördert bis zu 65 % der förderfähigen Kosten einer Solaranlage, je nachdem, wer den Antrag stellt. Es unterstützt sowohl private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (kurz EFH und ZFH) als auch Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Ziel ist das Vorantreiben der Energiewende in Berlin, die Reduktion der CO₂-Emissionen und gleichzeitig die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.

Das Programm ist in mehrere Module unterteilt, die unterschiedliche Aspekte der Photovoltaik und der energetischen Infrastruktur abdecken. Neben der Förderung für Stromspeicher gibt es auch Förderboni für Sonderanlagen wie z. B. Fassaden- oder Gründach-PV. Weiterhin wird auch die Erstellung von Gutachten, Studien, Konzepten sowie die Steuerberatung bezuschusst. Zusätzlich wird ein eigenes Modul für Stecker-Solargeräte/Balkonkraftwerke angeboten.

Hier finden Sie die ausführliche Übersicht der Module:

Modul

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderhöhe 

A1 – Dachgutachten

Kosten für die Erstellung des Gutachtens

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %
Max. 5.000 €

A2 – Machbarkeitsstudien

Kosten für die Erstellung der Studie oder des Konzepts

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %
Max. 15.000 €

A3 – Zähler- und Messkonzepte

Kosten für die Erstellung von Konzepten

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %

Max. 5.000 €

A4 – Steuerberatungen

Kosten der Erstberatung

Pauschal 226,10 €

B1 – Messplätze

Kosten für die Messplätze (z. B. Zählerschränke)

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %
Max. 10.000 €

B2 – Zusammenlegung von Hausanschlüssen

Rückbau alter Anschlüsse und Verstärkung bestehender Anschlüsse inkl. Materialkosten und Planungskosten

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %
Max. 5.000 €

C1 – Kauf Stromspeicher

Investitionskosten für Stromspeicher, Energiemanagementsysteme und Installation

300 €/kWh
für EFH/ZFH, max. 15.000 €

für MFH/Gewerbe: max. 30.000 €

C2 – Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität

300 €/kWh, max. 15.000 €

D1 – Denkmalgerechte PV

Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %

Max. 15.000 €

D2 – Fassaden-PV

Mehrkosten im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %

Max. 30.000 €

D3 – Gründach-PV

Mehrkosten für eine PV-Anlage auf einem Gründach im Vergleich zu einer Standard-PV-Anlage

Natürliche Personen/kleine Unternehmen: 65 %
mittlere Unternehmen: 55 %
große Unternehmen: 45 %

Max. 15.000 €

E – Stecker-Solargeräte

Investitionskosten für neue Stecker-Solargeräte für Wohnungen, Häuser oder Gärten

Max. 500 € pro Gerät

Wer darf eine Förderung beantragen?

Das SolarPLUS-Programm richtet sich an verschiedene Zielgruppen, wobei die Antragsberechtigung von den jeweiligen Modulen abhängt. Grundsätzlich können natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Hausverwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen Fördermittel beantragen. Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Sie müssen den Förderantrag vor Beginn der Umsetzung einreichen. Als „Beginn“ gilt bereits die Beauftragung eines Unternehmens. Stellen Sie den Antrag über die SolarPLUS-Webseite oder das Antragsportal der IBB Business Team GmbH.

Modul

EFH/ZFH

MFH/Gewerbe

Mieter

A1–A3 Gutachten/Studien

Nein

Ja

Nein

A4 Steuerberatungen

Ja

Nein

Nein

B1/B2 Messplätze, Hausanschlüsse

Ja

Nein

Nein

C1/C2 Stromspeicher

Ja

Ja

Nein

D1–D3 spezielle PV-Anlagen

Ja

Ja

Nein

E Stecker-PV-Geräte

Ja

Nein

Ja

Nach der Registrierung und dem Ausfüllen des Antrags müssen Sie auf die Eingangsbestätigung warten. Danach können Sie das Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen. 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Je nach Modul und Zielgruppe sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Hier eine Übersicht der häufig benötigten Unterlagen:

  • Grundlegende Unterlagen für alle Antragsteller:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie eines gültigen Personalausweises oder eines anderen Identitätsnachweises (bei Privatpersonen)
    • Nachweis der Berechtigung, z. B. Grundbuchauszug oder Eigentümernachweis bei Immobilienbesitz
  • Zusätzliche Unterlagen für Unternehmen:
    • De-minimis-Erklärung: Ein Nachweis, dass die erhaltenen staatlichen Beihilfen die EU-weit geltenden Obergrenzen nicht überschreiten.
    • Angaben zur Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme)
  • Projektspezifische Unterlagen:
    • Angebote oder Kostenvoranschläge von Fachunternehmen (z. B. für Dachgutachten, Speicher oder Messplätze)
    • Technische Unterlagen oder Skizzen zum geplanten Projekt (z. B. Anlagenplanung)
    • Bei Modulen C1 und C2 (Stromspeicher): Details zum Energiemanagementsystem und zur Speicherkapazität
    • Bei Modulen D1-D3 (Sonder-PV-Anlagen): Nachweis der besonderen baulichen Anforderungen (z. B. Denkmalpflegegenehmigung)
  • Spezifische Unterlagen für Steuerfragen (A4):
    • Beleg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Erstberatung
  • Nachweise für Abschluss und Auszahlung:
    • Verwendungsnachweise und Rechnungen nach Abschluss des Projekts
    • Gegebenenfalls Abnahmeprotokolle oder Fotos der installierten Anlage

Die genaue Liste der benötigten Unterlagen wird Ihnen nach der Antragstellung mitgeteilt. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie vorab alle relevanten Dokumente vorbereiten. Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig und vollständig ein, damit Sie Ihre Förderung sichern.

Wonach richtet sich die Höhe der Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt vom Antragsteller und dem gewählten Modul ab. Private Eigentümer und KMUs (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz) erhalten bis zu 65 %, mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz) bis zu 55 % und große Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.

Für Stromspeicher (C1) gilt ein Festbetrag von 300 Euro je kWh, mit maximal 15.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 30.000 Euro für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe. Stecker-Solargeräte (E) werden mit bis zu 500 Euro pro Gerät gefördert, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise. Diese Nachweise müssen spätestens drei Monate nach Projektabschluss hochgeladen werden. Danach wird die bewilligte Summe in einer Auszahlung durch die IBB Business Team GmbH bereitgestellt.

Kann ich das SolarPLUS-Förderprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?

Sie können das SolarPLUS-Förderprogramm mit anderen bundesweiten Förderprogrammen kombinieren. Wichtig ist, dass die Gesamtförderung die Projektkosten nicht übersteigt und Kombinationen im Antrag angegeben werden.

Welche anderen Förderungen gibt es in Berlin?

Neben dem SolarPLUS-Programm profitieren Sie in Berlin auch von bundesweiten Förderungen für Photovoltaikanlagen:

  • Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt und richtet sich nach der Menge des ins Netz eingespeisten Stroms. Die Vergütungshöhe variiert je nach Anlagengröße und wird für 20 Jahre garantiert. Dies macht die Einspeisung von Solarstrom auf lange Sicht attraktiv.
  • KfW-Kredit 270: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit zinsgünstigen Darlehen über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit 270). Diesen können Sie für die Anschaffung, Installation und Erweiterung von PV-Anlagen nutzen und ist mit anderen Förderungen kombinierbar.
  • Nullsteuersatz für PV-Anlagen: Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer. Dies bedeutet, dass Sie beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern keine Mehrwertsteuer zahlen. Diese Regelung senkt die Anschaffungskosten erheblich und macht Investitionen noch attraktiver.

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