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Photovoltaik Köln: So Sparen Sie Hunderte Euro im Jahr!

Köln bedeutet aktiven Einsatz für nachhaltiges Wohnen. Die Stadt fördert Photovoltaikanlagen auf bestehenden Wohngebäuden und bietet finanzielle Unterstützung, um den Bürgern zu helfen. Diese Maßnahmen senken nicht nur die Energiekosten, sondern verringern auch den CO2-Ausstoß.

Dieser Hintergrund unterstreicht das Engagement für erneuerbare Energien und den Schutz der Umwelt. Durch den Einsatz von Photovoltaik tragen die Kunden aktiv zu einer grüneren Zukunft bei, in der nachhaltige Energiegewinnung eine zentrale Rolle spielt.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Folgende Gruppen können Fördermittel beantragen:

  • Eigentümer*innen von Wohngebäuden in Köln und NRW
  • Mieter*innen oder Pächter*innen bei Wohngebäuden
  • Energiedienstleister*innen (Contractoren)

Förderprogramme der Stadt Köln:

Die Stadt Köln unterstützt klimafreundliches Wohnen durch spezielle Förderprogramme. Diese Maßnahmen helfen, die Umwelt zu schonen und Energiekosten zu senken.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

Um Fördermittel zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Förderantrag: Bestellungen oder Beauftragungen von Fachunternehmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids getätigt werden. Alternativ kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden, der genehmigt werden muss.
  2. Gebäudeart: Diese Förderung gilt für Wohngebäude im Stadtgebiet Köln, die bereits bestehen und genutzt werden.
  3. Eigentum: Das Gebäude darf nicht im Eigentum der Stadt Köln oder ihrer Eigenbetriebe sein.
  4. Unternehmen: Unternehmen müssen die Kriterien für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Empfehlung 2003/361 erfüllen.

Diese Punkte sind wichtig, um erfolgreich Fördermittel zu beantragen.

Was wird gefördert?

Köln fördert verschiedene Maßnahmen zur Nutzung von Sonnenenergie. Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen werden mit 300 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) bis 10 kWp und 250 Euro pro kWp von 10 bis maximal 50 kWp unterstützt. Mieterstrom-Lösungen in Bestandsgebäuden erhalten bis zu 6.000 Euro, wobei 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckt werden.

Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlagen bringt 50 Euro pro kWp. Batteriespeicher für diese Anlagen erhalten 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), maximal doppelte Leistung der Photovoltaikanlage.

Steckersolargeräte bekommen bis zu 300 Euro pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit und bis zu 600 Euro für Köln-Pass Inhaber.

Innovative Sondermaßnahmen werden individuell entschieden.

Nicht förderfähig sind:

Maßnahmen, die durch gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen vorgeschrieben sind, erhalten keine Förderung. Auch die Nutzung gebrauchter Produkte ist wegen der nötigen Qualitätssicherung nicht förderbar. Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz werden ebenfalls nicht unterstützt. Steckersolargerätebonus dachbegrünung oder BHKW können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten pro Vorhaben. Pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr ist die Förderung auf 50.000 Euro begrenzt.

Was ist bei Vermietung zu beachten?

Vermieter dürfen die mit Fördermitteln gedeckten Kosten nicht auf die Miete umlegen.

Eigenleistungen förderfähig?

Eigenleistungen sind nicht förderfähig, es sei denn, der Empfänger der Fördermittel ist ein ausgebildeter Fachhandwerker in einem Gewerbebetrieb. Dies gilt für Photovoltaik-Anlagen, Mieterstrom-Lösungen oder Batteriespeichern. Ein Fachbetrieb kann die Installation dieser Systeme vornehmen und somit förderfähig sein.

So funktioniert die Antragstellung

Antragstellung für Photovoltaik-Förderung in Köln erfolgt über ein zentrales Online-Förderportal. Hier lassen sich alle benötigten Formulare und Dokumente digital einreichen. Anwender finden dort klare Anleitungen für den gesamten Antragsprozess, angefangen bei der Beantragung bis hin zum Verwendungsnachweis. Dieser Weg vereinfacht den Ablauf und spart Zeit.

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