- Gibt es 2026 eine HEMS-Förderung?
- Heizungsnahes HEMS: BEG und KfW
- PV-/Strom-HEMS: Was geht — und was nicht
- HEMS steuerlich absetzen
- Regionale Programme
- Wie beantrage ich die Förderung?
- Welche Systeme sind förderfähig?
- Wird Nachrüsten gefördert?
- Wie wird in Österreich gefördert?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Stand: Juli 2026. Viele Ratgeber versprechen einen „BAFA-Zuschuss auf Ihr HEMS". In der Praxis suchen dann Hausbesitzer wie auch Solarinstallateure dieses Programm — und finden es nicht. Der Grund: Eine eigene, beantragbare HEMS-Förderung existiert nicht. Ein Home Energy Management System ist im Förderrecht immer nur als Bestandteil einer größeren Maßnahme förderfähig, nie für sich allein. Entscheidend ist eine Frage, die kaum ein Artikel stellt: Steuert Ihr HEMS die Heizung oder den PV-Strom? Davon hängt ab, ob es Geld gibt — und welches. Dieser Ratgeber trennt beide Fälle sauber und nennt nur Wege, die 2026 wirklich offen sind.
Gibt es 2026 eine eigene HEMS-Förderung?
Nein. Es gibt kein Bundesprogramm namens „HEMS-Förderung", das Sie bei der BAFA oder der KfW beantragen können. Deshalb kennt es auch niemand am Schalter. Was es gibt, sind zwei sehr unterschiedliche Wege, je nachdem, welche Aufgabe Ihr System übernimmt:
| Ihr HEMS steuert … | Förderweg 2026 | Art |
|---|---|---|
| … die Heizung (Wärmepumpe, Heizkreise, hydraulischer Abgleich) | BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) oder als Umfeldmaßnahme der Wärmepumpe (KfW 458) | Zuschuss (15–20 %, mit Wärmepumpe bis 70 %) |
| … den PV-Strom (Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Wallbox) | KfW 270 (Kredit) + Steuerbonus § 35a, evtl. Kommune | Kein Zuschuss vom Bund — nur zinsgünstiger Kredit und Steuervorteil |
Das ist der Kern, den viele Ratgeber verwischen: Ein HEMS, das primär Ihren Solarstrom optimiert, bekommt vom Bund keinen direkten Zuschuss. Anlagen zur Stromerzeugung — also PV und Batteriespeicher — sind seit dem 1. Januar 2023 ausdrücklich aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschlossen. Rechnen Sie ein reines PV-HEMS deshalb über die Stromkostenersparnis, nicht über eine Förderung.
Heizungsnahes HEMS: Förderung über BEG (BAFA) und KfW
Steuert Ihr HEMS die Heizung, wird es im Rahmen der Heizungsoptimierung gefördert. Der korrekte Fundort ist Nummer 5.4 der BEG-EM-Richtlinie (die Richtlinie arbeitet mit Gliederungsnummern, nicht mit Paragraphen — die verbreitete Angabe „§ 14 BEG EM" ist falsch). Förderfähig sind digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, sofern sie die Gebäudetechnik aktiv regeln.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Satz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 Prozent. Mehr ist über die Heizungsoptimierung nicht drin — die kursierenden „bis 25 Prozent" gibt es nicht. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bei 60.000 Euro. Bei einem heizungsnahen HEMS für 2.500 Euro sind das also 375 bis 500 Euro Zuschuss.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Gebäude- und Heizungsalter: Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens 5 Jahre zurückliegen, und die bestehende Heizung muss älter als 2 Jahre sein (fossile Anlagen nicht älter als 20 Jahre).
- Fachunternehmen: Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Eigeninstallationen sind nicht förderfähig.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Der Fachbetrieb erstellt vor der Antragstellung eine TPB und erhält eine TPB-ID, die 2 Monate gültig ist. In dieser Frist muss der Antrag gestellt sein.
- Antrag vor Auftragsvergabe: Der Förderantrag muss beim BAFA eingehen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragserteilung, nicht der Baubeginn. Ein verspäteter Antrag bedeutet den vollständigen Verlust der Förderung.
Der große Hebel: HEMS zusammen mit einer Wärmepumpe
Deutlich mehr ist drin, wenn Sie das HEMS von Anfang an als Teil einer neuen Wärmepumpe planen. Dann gilt die Steuerung als Umfeldmaßnahme und teilt den Fördersatz der Wärmepumpe — und der kann bis zu 70 Prozent erreichen. Wichtig: Die Wärmepumpen-Förderung selbst läuft seit 2024 nicht mehr über die BAFA, sondern als Zuschuss über die KfW (Programm 458). Wer „bis 70 Prozent über die BAFA" liest, liest eine veraltete Angabe. Die genauen Boni und aktuellen Sätze finden Sie in unserem Ratgeber zur BEG-Förderung für Wärmepumpen.
Hinweis zur Aktualität: Zum 21. Juli 2026 tritt eine Reform der BEG- und KfW-458-Heizungsförderung in Kraft (Auslaufen des Effizienzbonus, neuer Wertschöpfungsbonus). Wenn Sie eine Wärmepumpe mit HEMS planen, prüfen Sie die dann gültigen Sätze direkt bei der KfW, bevor Sie kalkulieren.
PV-/Strom-HEMS: Was geht — und was nicht
Wenn Ihr HEMS in erster Linie den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage, den Batteriespeicher und die Wallbox optimiert, sieht die Lage nüchtern aus:
- Kein BAFA-Zuschuss. PV-Anlagen und Batteriespeicher sind nicht BEG-förderfähig. Ein Zuschuss „auf die PV-/Speicher-Rechnung" existiert nicht — entsprechende Rechenbeispiele in anderen Ratgebern sind unhaltbar.
- KfW 270 als Kredit. Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard" (KfW 270) finanziert PV-Anlagen, Batteriespeicher und die zugehörige Mess- und Steuertechnik — also auch das HEMS — mit bis zu 100 Prozent der Kosten. Es ist aber ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss. Der Zinssatz ist bonitätsabhängig und tagesaktuell; verlassen Sie sich nicht auf feste Prozentangaben aus Blogs, sondern lassen Sie sich den aktuellen Satz über Ihre Hausbank oder den KfW-Konditionen-Anzeiger nennen. Die Beantragung läuft immer über die Hausbank.
- Steuerbonus § 35a. Die Lohnkosten der Installation lassen sich absetzen — dazu unten mehr. Das ist für ein reines PV-HEMS der einzige unkomplizierte staatliche Vorteil.
KfW-Kredit und ein etwaiger BAFA-Zuschuss (etwa für eine gleichzeitige Heizungsmaßnahme) lassen sich kombinieren — nur nicht für dieselbe Kostenposition.
Kann ich ein HEMS steuerlich absetzen?
Ja, über zwei Wege — aber mit einer wichtigen Einschränkung, die viele Ratgeber falsch darstellen.
§ 35a EStG: Handwerkerleistung (der sichere Weg)
Über § 35a EStG ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Absetzbar ist nur der Lohnanteil, nicht das Material. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und eine unbare Zahlung (Überweisung, keine Barzahlung). Dieser Weg braucht keinen Antrag vorab und funktioniert auch für ein reines PV-HEMS.
Hinweis: Im Juli 2026 wurde eine Absenkung dieses Satzes von 20 auf 15 Prozent (dann max. 900 Euro) angekündigt. Sie ist noch nicht in Kraft — prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Steuererklärung.
§ 35c EStG: energetische Sanierung (nur heizungsnah)
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen nach § 35c EStG ist großzügiger: 20 Prozent der Gesamtkosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), maximal 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als 10 Jahre, Sie nutzen es selbst, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
Aber Achtung: Ein reines PV-/Strom-HEMS fällt nicht unter § 35c. Die maßgebliche Verordnung (ESanMV) listet nur gebäudetechnische Anlagen — Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klima, Beleuchtung. Photovoltaik und Batteriespeicher stehen nicht darauf. Nur ein heizungsnahes HEMS, das die Gebäudetechnik regelt, kann hier greifen. Die Aussage „HEMS gilt pauschal als Optimierung bestehender Heizungsanlagen und ist absetzbar" ist für ein PV-HEMS schlicht falsch.
§ 35a und § 35c schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus, und § 35c ist für dieselbe Maßnahme nicht mit BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderung kombinierbar. Bei mehreren verschiedenen Maßnahmen dürfen Sie dagegen mischen (z. B. eine Maßnahme über die BAFA, eine andere über § 35c).
Gibt es regionale Förderprogramme?
Vereinzelt ja — aber deutlich weniger, als ältere Übersichten suggerieren. Viele frühere Landesprogramme sind ausgelaufen, und kein aktuelles Landesprogramm fördert ein HEMS eigenständig. Wo es Geld gibt, ist es an PV oder Speicher geknüpft. Der Stand Juli 2026 in Kurzform:
| Land | Stand Juli 2026 | Für Privathaushalte? |
|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS aktiv (Programm S für Ein-/Zweifamilienhäuser): PV pauschal nach Anlagengröße bis max. rund 5.700 €, Batteriespeicher bis max. 4.750 €, Zählerschrank bis 750 €. Budget begrenzt, „first come, first served". | Ja, PV + Speicher (HEMS nicht separat) |
| Bremen | „Rund ums Haus" der Bremer Aufbaubank: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € für PV, Speicher, Ladeinfrastruktur. | Ja, aber Kredit — kein Zuschuss |
| Baden-Württemberg | Landesweiter Speicher-Zuschuss ausgelaufen. Nur noch L-Bank-Darlehen und teils kommunale Zuschüsse. | Nur über Kommune/Kredit |
| Bayern | 10.000-Häuser-Programm eingestellt (seit 2022, keine Neuauflage). | Nein (Landesebene) |
| Übrige Länder | Meist keine Landesförderung für private PV/Speicher; einzelne Kommunen fördern (Budgets oft schnell erschöpft). | Kommunal prüfen |
Auf kommunaler Ebene lohnt ein Anruf: Manche Städte legen eigene PV-/Speicher-Zuschüsse auf. Beispiel Bonn („Solares Bonn", 100 €/kWp bei voller Dachbelegung) — hier war das Jahresbudget 2026 allerdings bereits ausgeschöpft. Auch frühere Städtprogramme (etwa Münchens altes „FES", heute „FKG") haben ihre Speicherförderung gestrichen. Fragen Sie deshalb konkret bei Ihrer Stadt und Ihrem Stadtwerk nach dem aktuellen Stand, statt sich auf Übersichtslisten zu verlassen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Für den heizungsnahen BEG-Weg (BAFA) läuft es Schritt für Schritt so:
- Fachbetrieb einbinden: Holen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens ein, das die förderfähigen Maßnahmen detailliert aufführt. Bei umfassenderen Sanierungen kann ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte nötig sein.
- Technische Projektbeschreibung: Der Fachbetrieb erstellt die TPB und erhält die TPB-ID (2 Monate gültig).
- Antrag online beim BAFA: Stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal — zwingend vor der Auftragsvergabe — und geben Sie die TPB-ID an.
- Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach der Bewilligung erteilen Sie den Auftrag.
- Umsetzen und Nachweis einreichen: Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise (unbar) und die Fachunternehmererklärung ein.
Für den KfW-270-Kredit (PV/Speicher/HEMS) stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Für den Steuerbonus § 35a brauchen Sie keinen Antrag — er läuft über die Steuererklärung.
Welche HEMS sind förderfähig?
Hier lohnt eine Klarstellung, denn viele Listen führen Hersteller wie SMA, Fronius, E3/DC, Sonnen oder Viessmann pauschal als „BAFA-förderfähig". Das ist verkürzt. Förderfähig ist nicht das Produkt, sondern die Funktion im richtigen Kontext: Ein HEMS kann Teil einer geförderten Heizungsoptimierung oder Wärmepumpen-Installation sein, wenn es die Gebäudetechnik aktiv steuert. Dieselbe Box, eingesetzt allein zur PV-Eigenverbrauchsoptimierung, ist nicht förderfähig.
Damit ein HEMS im förderfähigen Rahmen überhaupt in Frage kommt, muss es:
- aktiv steuern statt nur anzeigen — reine Monitoring- oder Visualisierungs-Apps ohne Steuerungsfunktion sind ausgeschlossen;
- Verbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher tatsächlich ansteuern können;
- an intelligente Messsysteme anbindbar sein und die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG unterstützen.
Fragen Sie Ihren Fachbetrieb konkret, ob das geplante System im Rahmen Ihrer jeweiligen Maßnahme förderfähig ist — und lassen Sie sich das nicht als pauschale Produkteigenschaft verkaufen.
Wird HEMS-Nachrüstung gefördert?
Ein nachgerüstetes HEMS wird über die Heizungsoptimierung mit 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP) gefördert — ab einer Mindestinvestition von 300 Euro brutto. Auch hier gilt die Bedingung: Das System muss die Heizung bzw. Gebäudetechnik steuern. Rüsten Sie ein reines PV-/Speicher-Management nach, greift dieser Zuschuss nicht; dann bleiben KfW-Kredit und Steuerbonus. Planen Sie die Steuerung dagegen zeitgleich mit einer neuen Wärmepumpe, ist der Fördersatz als Umfeldmaßnahme deutlich höher.
Wie wird HEMS in Österreich gefördert?
In Österreich läuft die PV- und Speicherförderung für Private über den EAG-Investitionszuschuss, abgewickelt über die OeMAG. Die Beantragung erfolgt online über das OeMAG-Ticketsystem in mehreren Fördercalls pro Jahr. Gefördert werden die PV-Anlage und ein gleichzeitig errichteter Speicher (Richtwerte: PV bis 150 €/kWp, Speicher 150 €/kWh; maximal rund 30 Prozent der Kosten). Ein Energiemanagementsystem ist dabei kein eigener Förderposten — es läuft höchstens als Teil der Gesamtanlage mit.
Die frühere Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp ist zum 1. April 2025 ausgelaufen; seitdem gelten wieder 20 Prozent Umsatzsteuer (mit Übergangsregel für bis Anfang März 2025 abgeschlossene Verträge). Auf Landesebene fördern etwa Tirol (PV und Speicher im Rahmen der Wohnhaussanierung) und die Steiermark (Sanierungsbonus, Ökofonds) weiter; die Programme ändern sich aber regelmäßig. Für Betriebe gibt es über die Umweltförderung des Bundes (Klima- und Energiefonds) ein eigenes Programm für kommunikationsfähige Energiemanagementsysteme — die frühere KMU-Förderung „bis 50.000 Euro" über die aws ist dagegen Mitte 2025 ausgelaufen. Prüfen Sie vor der Anschaffung den aktuellen Call und die Landesstelle.
Fazit: Lohnt sich die Suche nach einer HEMS-Förderung?
Die ehrliche Antwort: Verlassen Sie sich nicht auf einen Zuschuss für das HEMS selbst. Steuert Ihr System die Heizung, ist es über die BEG-Heizungsoptimierung (15–20 Prozent) oder — zusammen mit einer Wärmepumpe — als Umfeldmaßnahme bis zu 70 Prozent förderfähig. Steuert es Ihren PV-Strom, gibt es vom Bund keinen Zuschuss, sondern nur den KfW-270-Kredit und den Steuerbonus nach § 35a. Ein HEMS rechnet sich ohnehin über den höheren Eigenverbrauch, nicht über die Förderung — wie viel das ausmacht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten und der Wirtschaftlichkeit eines HEMS.
Und egal welchen Weg Sie wählen: Stellen Sie den Antrag — ob BAFA, KfW oder Kommune — immer vor der Auftragsvergabe. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Es gibt kein eigenes BAFA- oder KfW-Programm für HEMS. Ein HEMS ist nur als Bestandteil einer größeren Maßnahme förderfähig — heizungsnah über die BEG-Heizungsoptimierung, oder als Umfeldmaßnahme einer Wärmepumpe. Ein reines PV-Strom-HEMS bekommt keinen Zuschuss.
Nicht mit einem Zuschuss. PV-Anlagen und Batteriespeicher sind seit 2023 von der Bundesförderung (BEG) ausgeschlossen, ein HEMS zur Eigenverbrauchsoptimierung damit auch. Möglich sind nur ein zinsgünstiger KfW-270-Kredit sowie der Steuerbonus nach § 35a für die Lohnkosten.
15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 Prozent — im Rahmen der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 der BEG-EM-Richtlinie. Die verbreiteten „bis 25 Prozent" gibt es nicht. Bei einem HEMS für 2.500 Euro sind das 375 bis 500 Euro.
Nur in Verbindung mit einer neuen Wärmepumpe. Dann gilt das HEMS als Umfeldmaßnahme und teilt den Fördersatz der Wärmepumpe, der bis zu 70 Prozent erreichen kann. Diese Förderung läuft über die KfW (Programm 458), nicht über die BAFA. Zum 21. Juli 2026 ändern sich die Boni — aktuellen Stand bei der KfW prüfen.
Über § 35a EStG setzen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten ab, maximal 1.200 Euro pro Jahr (unbare Zahlung nötig). Der größere § 35c EStG gilt nur für heizungsnahe Maßnahmen — ein reines PV-HEMS steht nicht auf der maßgeblichen Liste (ESanMV) und ist darüber nicht absetzbar. Eine Absenkung von § 35a auf 15 Prozent ist für 2026 angekündigt.
Nein, KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss. Er finanziert PV, Speicher und die Steuertechnik (HEMS) bis zu 100 Prozent, wird über die Hausbank beantragt und muss zurückgezahlt werden. Den aktuellen, bonitätsabhängigen Zinssatz nennt Ihnen die Bank oder der KfW-Konditionen-Anzeiger.
Kein Bundesland fördert ein HEMS eigenständig. Wo es Geld gibt, ist es an PV oder Speicher geknüpft — etwa Berlin (SolarPLUS, Speicher bis rund 4.750 Euro im Einfamilienhaus) oder Bremen (Darlehen). Frühere Programme in Baden-Württemberg und Bayern sind ausgelaufen. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Kommune und Ihr Stadtwerk.
Nicht als Produkt. Förderfähig ist die HEMS-Funktion nur, wenn sie im Rahmen einer geförderten Heizungs- oder Wärmepumpen-Maßnahme die Gebäudetechnik aktiv steuert. Dieselben Geräte, allein zur PV-Eigenverbrauchsoptimierung eingesetzt, sind nicht förderfähig. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit vom Fachbetrieb bezogen auf Ihre Maßnahme bestätigen.
Ja, mit 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP) über die Heizungsoptimierung, ab 300 Euro Mindestinvestition — sofern das System die Heizung bzw. Gebäudetechnik steuert. Für ein reines PV-/Speicher-Management gilt das nicht; dort bleiben KfW-Kredit und Steuerbonus.
Über den EAG-Investitionszuschuss (OeMAG) für PV und Speicher, maximal rund 30 Prozent — ein Energiemanagement ist dabei kein eigener Förderposten. Die Mehrwertsteuer-Befreiung für PV bis 35 kWp ist zum 1. April 2025 ausgelaufen. Einzelne Länder (Tirol, Steiermark) fördern zusätzlich; für Betriebe gibt es ein eigenes Bundesprogramm.
Nein. Der Antrag — ob BAFA, KfW oder Kommune — muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragserteilung, nicht der Baubeginn. Ein nachträglicher Antrag bedeutet den vollständigen Verlust der Förderung.