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Einspeisevergütung: was ändert sich 2025 und wie sie trotzdem profitieren.

Einspeisevergütung: was ändert sich 2025 und wie sie trotzdem profitieren. - dezentralo

Die Sonne schickt uns keine Rechnung, aber mit der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom können wir uns Geld vom Staat zurückholen. Obwohl die Einsparungen durch den Eigenverbrauch deutlich höher sind, beschleunigt die Einspeisevergütung auch im Jahr 2025 die Amortisation einer PV-Anlage.

Was viele nicht wissen: Die Einspeisevergütung ist nur ein Teil des finanziellen Potenzials Ihrer PV-Anlage. Erfahren Sie, wie Sie Ihre PV-Anlage noch profitabler machen können!

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz gezahlt wird. Diese Vergütung fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und ist ein zentraler Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Datum der Inbetriebnahme und die Größe der PV-Anlage. Je früher die Anlage in Betrieb genommen wird, desto höher ist in der Regel die Vergütung. Dies hat in der Vergangenheit Anreize geschaffen, möglichst schnell in erneuerbare Energien zu investieren. Einen festen Preis pro Kilowattstunde gibt es nicht, er variiert und verringert sich mit fortlaufender Zeit.

Wie verändert sich die Einspeisevergütung ab Februar 2025?

Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, da die Vergütungssätze halbjährlich angepasst werden.

Die festen Vergütungssätze ab Februar 2025 sind wie folgt:

  • Teileinspeisung:

    • Anlagen bis 10 kWp: 7,95 Cent/kWh

    • Anlagen bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh

    • Anlagen bis 100 kWp: 5,62 Cent/kWh

  • Volleinspeisung:

    • Anlagen bis 10 kWp: 12,60 Cent/kWh

    • Anlagen bis 40 kWp: 10,56 Cent/kWh

    • Anlagen bis 100 kWp: 10,56 Cent/kWh

Diese Sätze gelten für Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Die nächste Absenkung erfolgt dann ab dem 1. August 2025.

Die Höhe ist für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme garantiert. Das bedeutet, dass die Vergütung, die bei der Inbetriebnahme festgelegt wird, für diesen Zeitraum konstant bleibt, unabhängig von zukünftigen Absenkungen.

Die aktuellen Vergütungssätze liegen bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde, was eine deutliche Senkung im Vergleich zu den geplanten Sätzen ab 2025 darstellt. Dies verdeutlicht die Reformpläne der Ampel-Koalition und die zukünftigen Änderungen in der Stromvergütung.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Einspeisevergütung und die Leistung der PV-Anlage?

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Zu den wesentlichen Faktoren gehören:

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Der Zeitpunkt, zu dem die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, ist entscheidend für die Höhe der Vergütung. Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst, und die Höhe der Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 %.

  • Vor dem 1. Februar 2024 wurde die Höhe der Einspeisevergütung durch ein Degressionsprinzip bestimmt. Bis zum 30.07.2022 sank der Preis kontinuierlich. Im Zuge des Osterpakets setzte die Degression aus, sodass die Preise bis zum 31.01.2024 gleich blieben.

  • Größe bzw. Leistung der PV-Anlage: Die maximale Leistung der Photovoltaikanlage, gemessen in Kilowatt Peak (kWp), beeinflusst die Höhe der Einspeisevergütung. Generell gilt, dass die Vergütung pro Kilowattstunde mit zunehmender Anlagengröße tendenziell abnimmt. Es gibt verschiedene Vergütungsstufen je nach Anlagengröße. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es höhere Vergütungen als für Anlagen bis 40 kWp oder 100 kWp.

  • Art der Einspeisung: Es wird zwischen Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung unterschieden.

  • Bei der Teileinspeisung wird der Solarstrom zunächst selbst verbraucht, und nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist, was zu einer geringeren Vergütung führt.

  • Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, was zu einer höheren Vergütung führt. Die Vergütungssätze für Volleinspeisung sind höher als für Teileinspeisung.

Welche Einspeisevergütungsarten für Photovoltaik gibt es?

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung (auch Teileinspeisung genannt).

  • Volleinspeisung: Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber der Anlage nutzt den produzierten Strom nicht selbst, sondern bezieht seinen gesamten Strombedarf aus dem Netz. Für die Volleinspeisung gibt es in der Regel höhere Vergütungssätze. Diese Option ist besonders interessant für Anlagenbetreiber mit großen Dachflächen, die so zusätzliche Einnahmen generieren können.

  • Überschusseinspeisung (Teileinspeisung): Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zunächst für den Eigenverbrauch genutzt. Nur der überschüssige Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung sind niedriger als bei der Volleinspeisung. Die Marktprämie kann jedoch um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher sein als die Einspeisevergütung, was zusätzliche Einnahmen ermöglicht. Diese Option ist typisch für private PV-Anlagen, bei denen der Fokus auf dem Eigenverbrauch liegt.

Zusätzliche Aspekte:

  • Direktvermarktung: Sowohl bei der Voll- als auch bei der Überschusseinspeisung haben Anlagenbesitzer die Möglichkeit, ihren Strom an einen Direktvermarkter zu verkaufen, was in der Regel profitabler sein kann als die feste Einspeisevergütung. 

  • Wechsel zwischen Einspeisearten: Es ist möglich, zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu wechseln, wenn sich die Situation ändert. Die Wahl muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt und kann jährlich bis zum 30. November für das Folgejahr geändert werden.

  • Kombination: Es ist auch möglich, gleichzeitig eine Anlage zur Eigenversorgung (Überschusseinspeisung) und eine Anlage zur Volleinspeisung auf demselben Gebäude zu betreiben.

Die Wahl zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlagenbetreibers ab. Für ältere und ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen kann die Einspeisevergütung auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde festgelegt sein.

Eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch ist oft die bessere Wahl, da man durch die Eigennutzung mehr Geld spart, als durch die Einspeisung hereinkommt.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für eine PV-Anlage gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme. Das bedeutet, dass die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt wird, für diesen gesamten Zeitraum konstant bleibt. Diese langfristige Garantie bietet Anlagenbetreibern Planungssicherheit und ermöglicht es ihnen, die Rentabilität ihrer Investitionen in erneuerbare Energien genau zu kalkulieren. Nach Ablauf dieser 20 Jahre endet die staatlich garantierte Einspeisevergütung, und die Anlagenbetreiber müssen alternative Möglichkeiten finden, ihren erzeugten Strom zu nutzen oder zu vermarkten.

Was passiert mit der Einspeisevergütung für ausgeförderte PV Anlagen?

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer gelten private Solaranlagen als "ausgefördert". Betreiber von ausgeförderten Photovoltaikanlagen haben keinen Anspruch mehr auf die feste Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dennoch gibt es weiterhin Möglichkeiten, mit dem eingespeisten Strom Einnahmen zu erzielen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die für ausgeförderte PV-Anlagen gelten:

  • Vergütung zum Jahresmarktwert Solar: Für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten Betreiber eine Vergütung basierend auf dem Jahresmarktwert Solar. Dieser Wert entspricht dem durchschnittlichen Preis, den Solarstrom über das Jahr an der Strombörse erzielt hat. Davon werden die Vermarktungskosten des Netzbetreibers abgezogen.

  • Höchstgrenze der Vergütung: Seit 2023 ist die Höhe der Vergütung für ausgeförderte Anlagen auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

  • Vermarktungskosten: Die Vermarktungskosten des Netzbetreibers werden vom Jahresmarktwert abgezogen. Wenn ein Smart Meter (intelligenter Stromzähler) installiert ist, halbieren sich diese Kosten.

  • Kein fester Betrag mehr: Im Gegensatz zur ursprünglichen Einspeisevergütung gibt es keinen festen Betrag mehr für mehrere Jahre. Die Vergütung variiert je nach den aktuellen Börsenstrompreisen.

  • Umstellung auf Eigenverbrauch: Es ist ratsam, eine ausgeförderte PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen, falls bisher eine Volleinspeisung erfolgte. Da die Vergütung für eingespeisten Strom gering ist, lohnt es sich mehr, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen.

  • Vergütung trotz Auslaufen der Förderung: Auch wenn der Vergütungszeitraum abgelaufen ist und der Förderanspruch nach dem EEG nicht mehr besteht, bleibt der Anspruch auf Netzanbindung der Anlage bestehen. Der Netzbetreiber ist weiterhin verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen.

  • Vergütungssätze für die letzten Jahre:

    • 2020: 2,058 Cent/kWh

    • 2021: 7,152 Cent/kWh

    • 2022: 22,122 Cent/kWh

    • 2023: 7,200 Cent/kWh

    • Die Vergütung für 2024 wird im Januar 2025 veröffentlicht.

  • Verlängerung der Anschlussregelung: Die Anschlussregelung zur Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen wurde bis Ende 2032 verlängert.

Welche Alternativen gibt es zur Einspeisevergütung?

Neben der Einspeisevergütung gibt es alternative Möglichkeiten, um mit überschüssigem Strom aus Photovoltaikanlagen Geld zu verdienen. Hier sind die wichtigsten Optionen:

  • Direktvermarktung:

    • Anstatt den Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen und die Einspeisevergütung zu erhalten, können Anlagenbetreiber ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Dies geschieht über einen Direktvermarkter, der den Strom an der Börse verkauft.

    • Die Direktvermarktung kann profitabler sein als die feste Einspeisevergütung, insbesondere wenn überdurchschnittliche Verkaufspreise erzielt werden. Wenn Du eine PV-Anlage bekommst, kannst Du durch den Verkauf des überschüssigen Stroms zusätzliche Einnahmen erzielen.

    • Der Gesamterlös entspricht mindestens den Einnahmen aus der Einspeisevergütung, wenn der Strom zum durchschnittlichen Marktpreis verkauft wird.

    • Ermöglicht das Teilen von erzeugtem Strom innerhalb einer Gemeinschaft, was in regionalen Stromlieferungen resultieren kann.
    • Ähnlich wie bei Strom-Clouds müssen auch hier die Vertragsbedingungen genau geprüft werden.
  • Strom-Cloud:
    • Erlaubt die Speicherung von überschüssigem Solarstrom zur flexiblen Nutzung bei Bedarf.
    • Optimiert den Eigenverbrauch, reduziert die Abhängigkeit vom Stromnetz.
    • Wichtige Faktoren: Vertragsbedingungen, Einspeisevergütung und Anpassung an zukünftige Bedürfnisse wie ein Elektroauto.
    • Mögliche Nachteile: Hohe Stromkosten oder zu große Speicherkapazität.

  • Strom-Community:
    • Eigenverbrauch optimieren:

    • Eine weitere Möglichkeit ist, den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms zu maximieren. Der selbst erzeugte Strom ist in der Regel günstiger als der vom Stromanbieter gekaufte Strom.

    • Durch die Nutzung des eigenen Stroms sinken die Stromkosten, was zu höheren Einsparungen führt als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung. 

    • Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, kann ein Stromspeicher genutzt werden. Ein Batteriespeicher ermöglicht es, den tagsüber erzeugten Solarstrom auch nachts zu nutzen und den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Mit einem Stromspeicher kann der Eigenverbrauch auf etwa 70 % gesteigert werden. Strom vom eigenen Dach zu nutzen, senkt die Stromkosten erheblich und generiert zusätzliche Einsparungen.

    • Ein Energiemanagementsystem (EMS) überwacht und steuert den Energiefluss in Echtzeit, sodass selbst erzeugter Solarstrom optimal genutzt wird.
    • Es koordiniert den Betrieb stromintensiver Geräte und optimiert die Nutzung von Stromspeichern, wodurch der Eigenverbrauch gesteigert und die Stromkosten weiter reduziert werden.
    • Zusätzlich kann der Eigenverbrauch durch eine Wärmepumpe oder das Aufladen eines E-Autos erhöht werden.

  • Vergütung nach Auslaufen der Einspeisevergütung:

    • Auch nach Ablauf der 20-jährigen Förderung durch die Einspeisevergütung wird der eingespeiste Strom weiterhin vom Netzbetreiber vergütet. Die Vergütung erfolgt dann zum sogenannten Jahresmarktwert Solar, dem durchschnittlichen Preis an der Strombörse abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers.

    • Wenn ein Smart Meter vorhanden ist, halbieren sich die Vermarktungskosten.

    • Diese Vergütung ist jedoch in der Regel geringer als die vorherige Einspeisevergütung und kann stark schwanken.

  • Regionale Vermarktung

    • Einige regionale Stromversorger kaufen Strom von privaten PV-Anlagen, insbesondere von ausgeförderten Anlagen, wenn der Anlagenbetreiber einen Stromvertrag mit ihnen abschließt

Wie beantragt man die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage zu beantragen, sind mehrere Schritte notwendig. 

  • Antragstellung beim Netzbetreiber: Stellen Sie den Antrag auf Einspeisung unbedingt vor der Installation der Photovoltaikanlage. Der Netzbetreiber hat ein Recht auf die Prüfung der Netzkompatibilität, daher sollte die Anmeldung idealerweise vor der Montage erfolgen. Im Rahmen des Antrags auf einen Netzanschluss sollten Sie alle notwendigen Unterlagen gesammelt einreichen, um den Prozess zu beschleunigen.

  • Einreichung der notwendigen Unterlagen: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen beim Netzbetreiber ein. Dazu gehören in der Regel:

  • Antrag auf Netzanschluss

    • Technische Daten der Photovoltaikanlage

    • Angaben zum Standort der Anlage

    • Kontaktdaten des Anlagenbetreibers

  • Netztechnische Stellungnahme: Nach der Anmeldung erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte. Nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Netzkompatibilität erhalten Sie eine “Netztechnische Stellungnahme” vom Netzbetreiber. Dieser Schritt kann vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen.

  • Installation und Inbetriebnahme: Nachdem Sie die Einspeisezusage erhalten haben, können Sie die Anlage zu einem vorher abgestimmten Termin in Betrieb nehmen. Das Inbetriebnahmeprotokoll muss von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.

  • Anmeldung im Marktstammdatenregister: Ihre PV-Anlage muss nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank einzeln aufgeführt werden. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur und ist notwendig, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Neben Kontakt- und Standortinformationen werden auch die technischen Anlagedaten benötigt. Einige PV-Firmen übernehmen diese Anmeldung für Sie.

  • Zählerwechsel: Der alte Stromzähler wird vom Netzbetreiber durch einen modernen Zwei-Wege-Zähler ausgetauscht, der sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom misst. Der Zähler wird in der Regel vom Netzbetreiber gestellt und installiert.

  • Beantragung der Einspeisevergütung: Nach der Inbetriebnahme und Anmeldung der Anlage können Sie die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber beantragen. Dazu benötigen Sie zwei Dokumente:

  • Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister.

  • Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Solaranlage.

  • Wahl der Einspeiseart: Bei der Beantragung müssen Sie angeben, ob Sie den gesamten PV-Strom ins öffentliche Netz einspeisen (Volleinspeisung) oder ob es sich um eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung handelt.

  • Auszahlung der Einspeisevergütung: Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt durch den lokalen Netzbetreiber. Sie können zwischen einer monatlichen und jährlichen Abrechnung wählen. Bei der monatlichen Abrechnung wird jeden Monat Ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen, die dann im Folgemonat ausgezahlt wird. Bei der jährlichen Abrechnung erhalten Sie die Einspeisevergütung jeden Monat im Voraus, basierend auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung. Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung basierend auf den tatsächlichen Werten.

Wichtig:

  • Die Einspeisevergütung müssen Sie aktiv beanspruchen (§ 21b EEG).

  • Es ist verboten, Solarstrom ohne Genehmigung oder Anmeldung in das Stromnetz einzuspeisen.

  • Die Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung über die nächsten 20 Jahre festgeschrieben.

  • Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden.

  • Die Einspeisevergütung kann mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden.

  • Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Vergütung.

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